Rechtsprechung Sonstiges

Anspruch auf Buchauszug verjährt mit Provisionsabrechnung

Ein Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs ist ein Hilfsanspruch der in Zusammenhang mit einem Provisionsanspruch steht. Diese Hilfsanspruch besteht dann nicht mehr, wenn der Hauptanspruch auf Provision, über den der Buchauszug Auskunft geben soll, bereits verjährt ist.

Von Bedeutung sind daher der Lauf der Verjährungsfrist und der Verjährungsbeginn. Die Verjährungsfrist beginnt erst, wenn der Unternehmer dem Handelsvertreter für den relevanten Zeitraum eine abschließende Abrechnung über die ihm zustehende Provision erteilt hat.

Keine Pflicht zur Aufrechterhaltung eines best. Vertriebssystems zum Erhalt variablen Arbeitsentgeltes

Nach einer Entscheidung des BAG (Urteil vom 16.02.2012 – 8 AZR 242/11) kann auch im Arbeitsverhältnis grundsätzlich ein voll erfolgsabhängiges Entgelt vereinbart werden, soweit eine solche Provisionsvereinbarung mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Eine Provisionsvereinbarung verstößt allerdings dann gegen die guten Sitten, wenn der Arbeitnehmer durch vollen Einsatz seiner Arbeitskraft ein ausreichendes Einkommen oder die geforderten Umsätze nicht erzielen kann oder zwischen Leistung und Gegenleistung der Arbeitsvertragsparteien ein auffälliges Missverhältnis besteht.