Vorteile und Nachteile

Eine Handelsvertretung kann auch durch eine GmbH begründet oder auf eine solche übergeleitet werden.

Vorteile der Handelsvertreter-GmbH:

  • vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung wird die persönliche Erbringung von Diensten nicht geschuldet
  • Untervertreter können eingesetzt werden.
  • Keine persönliche Haftung. Die Haftung ist auf die Höhe der geleisteten Kapitaleinlage begrenzt

Nachteile der Handelsvertreter-GmbH:

  • Gründungsaufwand und -formalitäten durch notarielle Beurkundungen
  • Buchführungs- und Bilanzierungspflicht
  • Kein Ausgleichsanspruch bei Eigenkündigung des Handelsvertretervertrages aus Altersgründen oder wegen Krankheit des persönlich betreuenden Sachbearbeiters, es sei denn vertraglich vereinbart.Begründung:
    Die GmbH kann sich nicht darauf berufen, dass die Fortsetzung der Handelsvertretertätigkeit wegen Alters oder wegen Krankheit unzumutbar ist. Die GmbH kann schließlich andere Mitarbeiter mit der Tätigkeit beauftragen.