Handelsvertretung und Auslandskontakt

Wird die Handelsvertretung mit ausländischen Vertriebspartnern oder mit einem inländischen Vertriebspartner die Tätigkeit ganz oder teilweise im Ausland vereinbart, ist nicht mehr eindeutig, welches nationale Recht für die Vertragsbeziehung und Streitigkeiten darüber anwendbar und welches Gericht zuständig ist.

Hier finden Sie Erläuterungen von Begriffen und hilfreiche Expertentipps zum Thema grenzüberschreitende Tätigkeit und Auslandskontakt: