Welche Vertragsformen gibt es für Handelsvertretungen?

Je nachdem, mit wem und für welche Dauer Sie den Vertrag abschließen wollen, ob für die Marktdurchdringung ein besonderer Investitionsaufwand vom Handelsvertreter geleistet werden muss, ob beispielsweise Änderungen des Provisionssatzes oder des Vertragsgebietes möglich sein sollen, Kundenschutz oder Gebietsschutz vereinbart werden soll oder sonstiges, können Handelsvertreterverträge sehr unterschiedliche Gestaltungsanforderungen haben.

Das hängt u.a. von dem Produkt und dessen Bekanntheit am Markt, der Absatzschwierigkeiten, der Verteilung der Marketingsaufgaben, der Art und des Umfangs der vereinbarten Aufgaben, aber auch von einem etwa gewollten Bezirksschutz oder Kundenschutz ab.

Auch macht es einen Unterschied, ob z. B. eine Alleinvertretung, eine Befristung und ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot geregelt werden soll. Wird der Handelsvertreter nur zur Vermittlung oder auch zum Abschluss von Verträgen berechtigt? ist die Aufgabe für den Handelsvertreter so umfangreich, dass nur eine Einfirmenvertretung möglich ist. Oder bleibt für den Handelsvertreterraum für eine Mehrfirmenvertretung? Möglich ist auch die Vereinbarung einer Handelsvertretung im Nebenberuf oder eine Außendiensttätigkeit im Anstellungsverhältnis. Verträge für Absatzmittler, die im fremden Namen und für fremde Rechnung tätig werden sind schließlich abzugrenzen zu Verträgen für Vertragshändler (Tätigkeit im eigenen Namen für eigene Rechnung), Makler oder Kommissionsagenten.

Die Vielfalt der gestalterischen Möglichkeiten bei Vertriebsverträgen ist und hängt vom wirtschaftlichen Ziel ab. Auch Handelsvertreterverträge können je nach Zweckrichtung sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Die Vertragsmöglichkeiten wollen wir mit der nachfolgenden Grafik klein veranschaulichen:

Handelsvertreter Vertragsformen