Provisionshöhe

Die Provisionshöhe bzw. der Provisionssatz ist grundsätzlich Verhandlungssache. Allerdings hängt die Höhe regelmäßig von der Üblichkeit in der Branche, vom Wert der vermittelten Ware sowie vom Grad der Markteinführung der Produkte ab. Nicht selten werden Provisionssätze um 10 % vereinbart. Der Provisionssatz kann aber stark variieren. Je bekannter Produkt und Marke oder je höher der Warenwert ist, desto geringer sind die von den Unternehmen angebotenen Provisionssätze. Hingegen werden für geringwertige Vertriebsprodukte regelmäßig höhere Provisionssätze bis zu 50 % vereinbart.

Ist die Höhe der Provision vertraglich nicht bestimmt, so gilt nach § 87 b HGB der „übliche Satz“. Was unter „üblich“ verstanden wird, ist in der Praxis regelmäßig streitig. Lässt sich eine übliche Provisionshöhe nicht ermitteln, kann hierzu über die zuständige Industrie- und Handelskammer ein Gutachten angefordert werden.

Lässt sich aber eine übliche Provision nicht durch ein Gutachten bestimmen, ist der Handelsvertreter selbst berechtigt, die Provisionshöhe nach billigen Ermessen zu bestimmen und zu fordern (§ 315, §316 BGB.

Wir empfehlen zur Vermeidung von Streit die Höhe der Provision im Vertretervertrag eindeutig zu regeln.