Rechtsprechung Kündigung

Handelsvertreter hat Schadensersatzanspruch bei unberechtigter Kündigung

Eine außerordentliche fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrags ist nur dann berechtigt, wenn sie sich auf einen wichtigen Grund stützen kann und in der Regel zuvor eine einschlägige Abmahnung über einen anderen als den Kündigungssachverhalt erteilt worden sein. Nur dann kann in der Regel die spätere außerordentliche Kündigung wirksam sein.

Klausel zu Rückzahlungspflicht von “Garantieprovision” – unzulässige Beschränkung Kündigungsrecht

Eine unzulässige Beschränkung der Kündigungsfreiheit zulasten des Handelsvertreters liegt nach § 89a Abs. 1 Satz 2 HGB dann vor, wenn an die Kündigung des Handelsvertreters wesentliche, die Vertragsbeendigung erschwerende finanzielle Nachteile geknüpft werden. Nach dem Urteil des OLG München vom 9.3.2017 (Az.: 23 U 2601/16) kann dies bei Vertragsklauseln im Handelsvertretervertrag der Fall sein, wenn dort die Rückzahlung langfristiger, erheblicher Provisionsvorschusszahlungen bei einer Kündigung durch den Handelsvertreter vorgesehen wird.

Fristlose Kündigung Handelsvertreter wegen Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot

Hält sich ein Handelsvertreter nicht an ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot, wonach die Tätigkeit für Konkurrenzunternehmen die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Unternehmers erfordert, so ist dieser gemäß § 89a Abs. 1 HGB zur außerordentlichen fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt. Dies hat das Das OLG München mit seiner Entscheidung vom 08.11.2015 (Az. 7 U 4851/14) festgestellt und damit die höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt.

Unwirksamkeit Kündigungsregelung im Handelsvertretervertrag (HV im Nebenberuf)

Der BGH (BGH, Urteil vom 21. März 2013 – VII ZR 224/12) hat die Unwirksamkeit einer gegenüber einem Handelsvertreter im Nebenberuf verwendeten Formularbestimmung im Vertrag festgestellt, wonach eine Vertragskündigung nach einer Laufzeit von drei Jahren nur unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres zulässig ist. Diese Klausel ist wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam.