Rechtsanwalt
Achim Voigt hat sich auf folgende Bereiche spezialisiert:
Er berät und vertritt außergerichtlich und vor Gericht im gesamten Bundesgebiet:
- Handelsvertreter und Unternehmer
- Vertragshändler und Lieferanten
- Makler sowie
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vertrieb und Außendienst
Beratungsschwerpunkte im Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Vertriebsrecht
- Prüfung und Gestaltung von
- Handelsvertreterverträgen
- Vertragshändlerverträgen
- Kommissionsvertrag, Kommissionsagenturvertrag
- Sonstigen Vertriebsverträge
- Arbeitsverträge für den Außendienst
- Beratung und Vertretung
- von Handelsvertretern, Vertragshändlern und Unternehmen
- bei Abmahnung und Kündigung
- Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsvertrag/ Auflösungs- oder Aufhebungsvereinbarung
- Beratung und Berechnung Handelsvertreterausgleich und Vertragshändlerausgleich
- Gestaltung, Abrechnung und Kontrolle von Provisionen
- Auskunft, Buchauszug, Bucheinsicht
- Gebiets- und Kundenschutz, Bezirksvertretung, Alleinvertretung
- Wettbewerbsverbote
- Firmenübergabe, Übergabe der Handelsvertretung bzw. Vertriebsunternehmen
- Einstandsvereinbarungen, Abwälzungsvereinbarungen
- Gesellschaftsverträge für Vertriebsgesellschaften
Mitgliedschaften
Vita
- Jahrgang 1962
- Zulassung als Rechtsanwalt 1994
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2002
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftrecht seit 2018