Vertragshändlervertrag
Schriftform erforderlich?
Vertragshändlerverträge werden in der Praxis nahezu ausschließlich schriftlich abgeschlossen. Zwar besteht keine zwingend vorgeschriebene Schriftform für den Abschluss des Vertrages. Dennoch empfehlen wir dies schon zu Beweiszwecken.
Vertragshändlerverträge können grundsätzlich auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zu Stande kommen.
Soweit der Vertrag mit einem Existenzgründer abgeschlossen wird und der Vertrag eine Bezugsbindung und die Einräumung eines Kredites zum Gegenstand hat, dann ist unter den Voraussetzungen des § 512 BGB Schriftform erforderlich. Zudem steht dem Händler dann auch ein Widerrufsrecht zu.
Was ist bei der Vertragsgestaltung zu beachten (Checkliste)?
Der Vertrag sollte sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regeln. Das sind insbesondere (aber nicht abschließend) und regelmäßig folgende Vertragspunkte:
- Parteien
- Vertragsprodukte
- Zuweisung Vertragsgebiet
- gegebenenfalls Recht auf Alleinvertrieb / Exklusivität
- Exklusivbezug der Vertragsprodukte beim Lieferanten / Hersteller
- Rücknahmepflicht von Vertragsprodukten und Ersatzteilen
- Rechte und Pflichten des Unternehmers, z.B.
- a. Pflicht zur Belieferung
- b. Gestaltung Kaufpreis und Gewährung von Rabatten
- c. Bezugsbindung
- d. Beachtung gewerblicher Schutzrechte
- e. Werbung und Marketing
- Rechte und Pflichten des Vertragshändlers, z.B.
- a. Pflicht zum Verkauf
- b. gegebenenfalls Vereinbarung von Mindestabnahmemengen
- c. Verkaufsförderung
- d. Pflicht zur Werbung für Vertragsprodukte
- e. Kundenpflege
- f. Pflicht zur Interessenwahrnehmung
- g. Pflicht zum Bericht über Marktentwicklung und Vertrieb
- h. Pflicht zur Bekanntgabe von Kundendaten
- i. Sorgfaltspflichten
- j. Treuepflichten
- k. Unterrichtungspflichten
- Wettbewerbsverbot
- Vereinbarung über Kundendienst
- Vereinbarung über Lagerhaltung für Waren und Ersatzteile
- Vereinbarung über Serviceeinrichtungen und Reparaturen
- Vereinbarung über Know-how-Überlassung
- Vertragsdauer
- Vertragsbeendigung
- Kündigungsfristen
- Wichtige Gründe für außerordentliche Kündigung
- folgen der Vertragsbeendigung (Abwicklung von Geschäften, Rückgaberechte und -pflichten, nach Belieferungspflichten von Ware und Ersatzteilen)
- Rechtswahl, Gerichtsstand
- Salvatorische Klausel
Einzelheiten zum Vertragshändlerausgleich finden Sie hier.