Dem Handelsvertreter steht für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften für den Unternehmer ein Anspruch auf Provision zu.
Es gibt zahlreiche Arten von Provisionen für unterschiedliche Tätigkeiten und wahrgenommene Aufgaben, die im Rahmen der Vertragswahl von Bedeutung sind.
Streit über die Provision ist nicht selten, z. B. über die Abrechnung, die Höhe, Änderungen, Stornos, Folgeprovisionen oder bei Kollisionen mit anderen Absatzmittlern bei Alleinvertrieb oder Bezirks– oder Kundenschutz.
Der Handelsvertreter hat das Recht auf Überprüfung, so unter anderem den Anspruch auf Buchauszug, Bucheinsicht und alle Auskünfte im Zusammenhang mit dem Provisionsanspruch.
Das sollten Sie zur Provision wissen:
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