Vergütungsformen

Der Handelsvertreter erhält in der Regel für die Ausführung seiner Geschäftsvermittlung als Vergütung eine erfolgsabhängige Provision. Die Ausgestaltung dieser Vergütungform kann durch diverse Provisionsregelungen sehr unterschiedlich sein.

Allerdings kann auch eine andere Vergütungsform vereinbart werden. So ist die Vergütung auf Basis des unternehmerischen Ertrags ebenso möglich, wie feste Gehälter oder Tantiemen. Die Provision hat sich allerdings als die übliche Vergütungsform für Handelsvertreter durchgesetzt. Damit übernimmt der Handelsvertreter auch das Erfolgsrisiko für seine selbstständige unternehmerische Tätigkeit.