Provisionsregelungen
Folgende verschiedene Provisionsregelungen können getroffen werden:
- Verwaltungsprovision
- Bonus
- Ertragsbeteiligung
- Garantieprovision
- Provisionsvorschuss
- Fixum
- Vergütung gemäß § 354 HGB („Wer in Ausübung seines Handelsgewerbes einem anderen Geschäfte besorgt oder Dienste leistet, kann dafür auch ohne Verabredung Provision und, wenn es sich um Aufbewahrung handelt, Lagergeld nach den an dem Ort üblichen Sätzen fordern. Für Darlehen, Vorschüsse, Auslagen und andere Verwendungen kann er vom Tag der Leistung an Zinsen berechnen.“)
- Topfabreden (Hier vereinbaren mehrere Vermittler die Beteiligung an einem Gesamtprovisionsaufkommen nach einem bestimmten Schlüssel)
- Inkassoprovision
- Delkredere-Provision