Delkredere

Mit dem Delkredere übernimmt der Handelsvertreter das Risiko und damit die persönliche Haftung für die Forderung des Unternehmers gegenüber den Kunden aus den von ihm abgeschlossenen bzw. vermittelten Geschäften.

Im Gegenzug für die Haftungsübernahme hat der Handelsvertreter Anspruch auf die Delkredereprovision gemäß § 86 b HGB.