Rechte und Pflichten Handelsvertreter

Handelsvertreter haben im Wesentlichen folgende Rechte und Pflichten gegenüber dem Unternehmer:
– Pflicht, die Unternehmerinteressen zu wahren und sich aktiv um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen.

– Pflicht zur umfassenden Information gegenüber dem Unternehmer. Wettbewerbsverbot während es Vertrages.

– Für die Zeit nach dem Vertrag kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart werden.

– Pflicht zur Unterrichtung des Unternehmers.

– Anspruch auf Auskunft, Buchauszug und Bucheinsicht

– Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Provision.

– Anspruch auf Handelsvertreterausgleich bis zur Höchstgrenze einer Jahresprovision.

Hier finden Sie Erläuterungen von Begriffen und Expertentipps zu den Rechten und Pflichten eines Handelsvertreters:

Pflichten des Handelsvertreters

Auskunftsanspruch

Benachrichtigungspflicht / Berichtspflicht des Handelsvertreters

Informationspflicht

Interessenwahrnehmungspflicht

Bonitätsprüfung

Buchauszug

Delkredere

Konkurrenzverbot

Musterkollektion

Pflichten des Handelsvertreters

Rechte des Handelsvertreters

Umsatz – Pflicht zur Umsatzerzielung / Mindestumsatz

Wettbewerbsverbot

Zurückbehaltungsrecht