Pflichten des Handelsvertreters

Handelsvertreter haben im Vertragsverhältnis gegenüber dem Unternehmer neben den allgemeinen Treuepflichten grundsätzlich folgende wesentliche Pflichten:

Expertentipp:

Die Bestimmung des Umfangs dieser Pflichten bereitet in der Praxis trotz schriftlicher Verträge immer wieder Schwierigkeiten und führt nicht selten zu Streit.

Vernachlässigung oder Verletzung dieser Pflichten kann sowohl zu Umsatz- und Provisionsverlusten, als auch zu Abmahnung und außerordentlicher Kündigung führen.

Daher sollte schon bei den Vertragsverhandlungen und letztlich im Handelsvertretervertrag besondere Sorgfalt auf die Bestimmung und Formulierung der Pflichten gelegt werden.

Einzelheiten zu den jeweiligen Pflichten finden Sie unter den obigen Verlinkungen.

Das könnte Sie auch noch interessieren. Hier finden Sie weitere Infos & Tipps: