Pflichten des Handelsvertreters
Handelsvertreter haben im Vertragsverhältnis gegenüber dem Unternehmer neben den allgemeinen Treuepflichten grundsätzlich folgende wesentliche Pflichten:
- Vermittlungspflicht und (je nach Vereinbarung auch) Abschlusspflicht
- Bonitätsprüfung
- Interessenwahrnehmungspflicht
- Pflicht zum Unterlassen von Wettbewerb
- Benachrichtigung- und Offenbarungspflicht über erforderliche Nachrichten
- Pflicht, den rechtmäßigen Weisungen des Unternehmers Folge zu leisten (Weisungsgebundenheit)
- Pflicht zur Übernahme der Delkredere-Haftung (soweit vereinbart)
Expertentipp:
Die Bestimmung des Umfangs dieser Pflichten bereitet in der Praxis trotz schriftlicher Verträge immer wieder Schwierigkeiten und führt nicht selten zu Streit.
Vernachlässigung oder Verletzung dieser Pflichten kann sowohl zu Umsatz- und Provisionsverlusten, als auch zu Abmahnung und außerordentlicher Kündigung führen.
Daher sollte schon bei den Vertragsverhandlungen und letztlich im Handelsvertretervertrag besondere Sorgfalt auf die Bestimmung und Formulierung der Pflichten gelegt werden.
Einzelheiten zu den jeweiligen Pflichten finden Sie unter den obigen Verlinkungen.