Benachrichtigungs­pflicht / Berichts­pflicht des Handels­vertreters

Der Unternehmer kann vom Handelsvertreter verlangen, aktuell über alle wichtigen Informationen, die den betreuten Kundenkreis betreffen, auf dem Laufenden gehalten zu werden. Z. B. bei erheblichen Umsatzrückgängen können ausnahmsweise auch tägliche Berichtsanforderungen durch den Unternehmer zulässig sein, weil dieser berechtigte Nachforschungsinteressen hinsichtlich der Gründe für den Umsatzrückgang hat. In solchen Fällen ist dem Handelsvertreter eine Mehrbelastung durch ein intensiveres Berichtswesen für bestimmte Zeit zumutbar.

Zulässig ist die vertragliche Vereinbarung der Pflicht des Handelsvertreters, für seine Berichte vom Unternehmer gestellte Formulare zu verwenden.

Siehe im Übrigen hierzu unter „Weisungen“.