Kriterien und Regelungen bei einem Handelsvertreterausgleich
Expertentipp von Rechtsanwalt Voigt:
Erhält der Handelsvertreter eine ordentliche Kündigung, kündigt dieser außerordentlich wirksam, endet ein befristetes Handelsvertreterverhältnis oder wird eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen, besteht hingegen stets ein Anspruch auf Ausgleich, soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen.
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Expertentipp von Rechtsanwalt Voigt:
Ist der fiktiv ermittelte Rohausgleich geringer, als der Höchstbetrag, so kann nur der geringere Rohausgleich verlangt werden. Beim Höchstbetrag werden keine Billigkeitsabschläge oder –zuschläge vorgenommen!
Expertentipp von Rechtsanwalt Voigt:
Vereinbarung von Einstandszahlung für die Übergabe des Kundenstamms gegen Anrechnung auf einen späteren Ausgleich ist unter engen Voraussetzungen nach der Rechtsprechung zulässig. Formularklauseln hierüber sind jedoch immer wieder unzulässig. Vorsicht ist daher geboten!
Die Ausgleichsminderung durch Anrechnung vom Unternehmen finanzierter Altersversorgung ist grundsätzlich zulässig.
Achim Voigt, Rechtsanwalt und spezialisiert auf das Handelsvertreterrecht, München
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