Teilkündigung

Mit einer Teilkündigung soll nur ein Teil des gesamten Vertrages gekündigt werden. Der restliche Teil soll bestehen bleiben.

In der Praxis werden mit solchen Teilkündigungen häufig Versuche unternommen, u. a. Bezirksverkleinerungen, Bestandsverkleinerungen, Vertragsprodukte aus dem Vertragsumfang herauszunehmen, Provisionen herabzusetzen bzw. die Provisionssätze zu kürzen. Häufig wird eine solche Maßnahme auch formlos durchgeführt, ohne dass diese die Überschrift „Teilkündigung“ trägt.