Vertragsverhältnisse werden in der Praxis häufig sehr unterschiedlich gestaltet, so dass erst anhand der obigen Merkmale zu bestimmen ist, ob es sich um ein Handelsvertreterverhältnis oder ein so genanntes handelsvertreterähnliches Vertragsverhältnis handelt. Die vertragstypischen Inhalte sind daher zu prüfen und abzugrenzen, um eine eindeutige rechtliche Zuordnung des Vertrags vornehmen zu können. Erst danach kann beurteilt werden, ob z. B. Auskunfts-, Informations- und Kontrollrechte nach dem HGB oder z.B. ein Handelsvertreterausgleich am Ende des Vertrages Geltend gemacht werden kann.
Diese Unterschiede und Abgrenzungen machen deutlich, dass für die Beurteilung, ob Rechte und Pflichten aus oder entsprechend einem Handelsvertreterverhältnisses bestehen, zunächst die obigen Merkmale durchgeprüft werden müssen.
Hier finden Sie Informationen zur Unterscheidung und Abgrenzung von Vertreterberufen.
Achim Voigt, Rechtsanwalt und spezialisiert auf das Handelsvertreterrecht, München