Kaufmann

Ist der Handelsvertreter Kaufmann?

Jeder Gewerbetreibende ist nach § 1 HGB Kaufmann, es sei denn sein Unternehmen erfordert einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht. Das gilt auch für Handelsvertreter. Demnach Ist ein Handelsvertreter grundsätzlich Kaufmann mit der Folge, dass er die diesbezüglichen handelsrechtlichen Vorschriften einhalten muss.  Soweit der Handelsvertreter beispielsweise umfangreiche Geschäftsbeziehungen, Lagerhaltung, Beschäftigte und insbesondere einen Umsatz von > € 260.000 oder einen Gewinn von > € 24.500  erwirtschaftet, wird von einem kaufmännischen Geschäftsbetrieb ausgegangen. Der Handelsvertreter ist dann sogenannter “Istkaufmann” im Sinne des § 1 HGB.