Einfirmenvertreter
Ist der Handelsvertreter mit der Vertretung nur eines Unternehmens betraut, handelt es sich um einen Einfirmenvertreter. Bei Mehrfachvertretung spricht man von einem Mehrfirmenvertreter.
Ist der Handelsvertreter mit der Vertretung nur eines Unternehmens betraut, handelt es sich um einen Einfirmenvertreter. Bei Mehrfachvertretung spricht man von einem Mehrfirmenvertreter.
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