Einfirmenvertreter
Ist der Handelsvertreter mit der Vertretung nur eines Unternehmens betraut, handelt es sich um einen Einfirmenvertreter. Bei Mehrfachvertretung spricht man von einem Mehrfirmenvertreter.
Achim Voigt - Vertriebsrecht und Gesellschaftsrecht 23 Bewertungen auf ProvenExpert.com Ist der Handelsvertreter mit der Vertretung nur eines Unternehmens betraut, handelt es sich um einen Einfirmenvertreter. Bei Mehrfachvertretung spricht man von einem Mehrfirmenvertreter.
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