Sozialversicherungspflicht und Rentenversicherung: Was Handelsvertreter wissen müssen

Ist der Handelsvertreter sozialversicherungspflichtig?

Handelsvertreter sind als Selbstständige im Sinne des § 84 Abs. 1 HGB grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig.

Insofern hängt die Klärung der Sozialversicherungspflicht des Handelsvertreters davon ab, ob dieser selbstständig oder abhängig Beschäftigter ist.

Maßgebend sind hier stets die Gesamtumstände des Einzelfalls und die Beurteilung der beschäftigungsrelevanten Merkmale:

Danach sprechen insbesondere für eine abhängige Beschäftigung:

  • Persönliche Abhängigkeit
  • Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers
  • Weisungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich der Zeit, Dauer, Ort und Art der Tätigkeit
  • Pflicht zur detaillierten Berichterstattung im Sinne einer Kontrolle
  • Tätigkeit in den Räumen des Auftraggebers
  • Pflicht zur Nutzung von vorgegebener EDV
  • Kontrolle des Auftraggebers
  • Tätigkeit nach vorgegebenen Tourenplänen
  • Pflicht zur Abarbeitung von Kunden- und Adresslisten