Abzinsung

Nachdem der Anspruch auf Handelsvertreterausgleich durch einmalige Kapitalzahlung fällig wird, der Handelsvertreter aber an sich bei Fortbestand des Vertrages die zukünftigen Provisionen erst innerhalb der nächsten Jahre verdient hätte, ist der Ausgleich abzuzinsen.

Regelmäßig wird für die Abzinsung die „Gillardon-Methode“ verwendet. Danach errechnet sich der Barwert von gleichmäßig auf einen bestimmten Zeitraum verteilten Zahlungen durch Multiplikation des Monatsbetrags und des Abzinsungsfaktors mit bestimmten Faktoren einer sogenannten Multifaktoren-Tabelle.

Die Abzinsung kann auch nach der sog. „Hoffmann‘schen Formel“ wie folgt bestimmt werden:
[Schuldsumme × 100] ÷ [100 + (Zinssatz × Zahl der abzuzinsenden Jahre des Prognosezeitraums)] = abgezinster Betrag.