Vertrag

Welche Verträge sind für die Absatzförderung geeignet?

Die Absatzförderung kann mit unterschiedlichen Verträgen vereinbart werden.

Vom Außendienstvertrag mit Reisenden (Arbeitsvertrag) über einen Handelsvertretervertrag (Handeln im fremden Namen für fremde Rechnung) ist auch der Vertrieb über Vertragshändler (Handeln im eigenen Namen für eigene Rechnung) oder Kommissionsagenten (Handeln im eigenen Namen für fremde Rechnung), Lizenznehmer oder Mischformen möglich. Makler sind nicht ständig mit Absatzförderung für Unternehmer betraut und kommen daher Nur ergänzend in Betracht.

Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Vertriebsformen: