Handelsvertretervertrag

Mit dem Handelsvertretervertrag werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten, insbesondere Inhalt und Umfang der Tätigkeit und die Vergütung hierfür, aber auch Bezirksschutz, ein Alleinvertriebsrecht oder Änderungsvorbehalte zu Gunsten des Unternehmers festgelegt.

Für den Vertrag besteht kein Formzwang, dennoch empfehlen wir die Vereinbarung von schriftlichen Verträgen.

Beispielhaft können folgende unterschiedliche Handelsvertreterverträge geschlossen werden:

  • Handelsvertretervertrag mit und ohne Bezirksschutz nach den Interessen des Handelsvertreters
  • Handelsvertretervertrag mit und ohne Bezirksschutz nach den Interessen des Unternehmers
  • Handelsvertretervertrag mit und ohne Kundenschutz nach den Interessen des Handelsvertreters
  • Handelsvertretervertrag mit und ohne Kundenschutz nach den Interessen des Unternehmers
  • Alleinvertretervertrag
  • Einfirmen-Handelsvertretervertrag
  • Mehrfirmen- Handelsvertretervertrag
  • Handelsvertreterverträge für Warenvertreter, Anzeigenvertreter, Verlagsvertreter, Versicherungsvertreter
  • Handelsvertretervertrag mit und ohne (nachvertragliches) Wettbewerbsverbot
  • Handelsvertretervertrag mit Entgeltzahlungen bei Übernahme der Vertretung
  • Handelsvertretervertrag mit Einstandszahlung für Übernahme Kundenstamm
  • Handelsvertretervertrag im Nebenberuf
  • Handelsvertretervertrag mit und ohne Befristung
  • Untervertreterverträge
  • Vertretervertrag für angestellte Reisende

Hier finden Sie Einzelheiten und weitere Informationen zum Handelsvertretervertrag