Pflichten des Handelsvertreters
Handelsvertreter haben im Vertragsverhältnis gegenüber dem Unternehmer neben den allgemeinen Treuepflichten grundsätzlich folgende wesentliche Pflichten:
- Vermittlungspflicht und (je nach Vereinbarung auch) Abschlusspflicht
- Bonitätsprüfung
- Interessenwahrnehmungspflicht
- Pflicht zum Unterlassen von Wettbewerb
- Benachrichtigung- und Offenbarungspflicht über erforderliche Nachrichten
- Pflicht, den rechtmäßigen Weisungen des Unternehmers Folge zu leisten (Weisungsgebundenheit)
- Pflicht zur Übernahme der Delkredere-Haftung (soweit vereinbart)