Rechte des Handelsvertreters

Folgende wesentlichen Rechte und Ansprüche stehen dem Handelsvertreter zu:

  1. Recht auf Unterlagen, Muster, Zeichnungen, Preislisten und Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vertretung, § 86a HGB
  2. Anspruch auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind, § 87 HGB. Ausnahme:a. der Kunde kann nicht zahlen.b. Der Unternehmer liefert nicht, schlecht oder anders als vereinbart und hat diese Umstände nicht zu vertreten. Der Unternehmer hat in der Regel zu vertreten die verspätete Lieferung, Schlechtlieferung und Retouren, die freiwillige Stornierung nach Kundenwunsch und trägt das Risiko der Selbstbelieferung.
  3. Fälligkeit von Provision und Vorschuss, spätestens mit Ausführung des Geschäfts durch den Unternehmer, § 87a HGB
  4. Anspruch auf Bezirksprovision und die Teilung der Provision bei Beteiligung mehrerer Unternehmensvertreter sowie die Höhe der Provision, sollte diese nicht geregelt sind (hier gilt dann die verkehrsübliche Provision), § 87b HGB
  5. Anspruch auf Provision ohne Abzug von Skonti, Fracht, Verpackung, Zoll und Steuern, § 87b HGB
  6. Anspruch auf automatische Folgeprovision, § 87b HGB
  7. Anspruch auf einen Buchauszug, Bucheinsicht und Abrechnungsumstände, § 87c HGB
  8. Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen bei Branchenüblichkeit, § 87d HGB
  9. Recht auf Einhaltung der Mindestkündigungsfristen, § 89 HGB
  10. Anspruch auf Handelsvertreterausgleichs,§89b HGB
  11. Recht auf Begrenzung der maximalen Dauer eines Wettbewerbsverbotes nach Beendigung der Zusammenarbeit auf zwei Jahre, § 90a HGB
  12. Recht des nicht bevollmächtigten Vertreters (Vermittlungsvertreter) auf Bestand des abgeschlossenen Geschäftes, wenn der Unternehmer das Geschäft nicht unverzüglich nach Kenntnis von dessen Inhalt ablehnt, § 91a HGB