Aufrechnung – Kundengeld

Eine Aufrechnung ist bei zwei aufrechenbar gegenüberstehenden Forderungen möglich. Dem kann ein vereinbartes Aufrechnungsverbot entgegenstehen.

Auch wenn kein ausdrückliches Aufrechnungsverbot vertraglich vereinbart ist, darf der Handelsvertreter nicht mit entgegengenommenen Kundengeldern mit eigenen Provisionsansprüchen gegenüber dem Unternehmer aufrechnen oder diese Kundengelder zurückbehalten.