Handelsvertreter hat Schadensersatzanspruch bei unberechtigter Kündigung
Eine außerordentliche fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrags ist nur dann berechtigt, wenn sie sich auf einen wichtigen Grund stützen kann und in der Regel zuvor eine einschlägige Abmahnung über einen anderen als den Kündigungssachverhalt erteilt worden sein. Nur dann kann in der Regel die spätere außerordentliche Kündigung wirksam sein.