Abschlussverteter

Der Abschlussvertreter schließt Verträge aufgrund einer besonderen Abschlussvollmacht im (fremden) Namen und für (fremde) Rechnung des Unternehmers ab.

Die auf den Vertragsschluss gerichtete Erklärung des Abschlussvertreters (zumeist Angebot) ist für den Unternehmer verbindlich, so dass dieser die Vertragserfüllung nur im Ausnahmefall ablehnen kann (z. B. bei drohender Insolvenz des vermittelten Kunden, Lieferengpässe, die dem Vertreter bekannt waren). Abschlussvertreter verfügen in der Regel über ein Auslieferungslager, aus dem die Kunden unmittelbar beliefert werden können.

Im Gegensatz zum Abschlussvertreter ist der Vermittlungsvertreter zum rechtsverbindlichen Abschluss von Verträgen für den Unternehmer nicht berechtigt.