Bezirksänderung

Vertragsbestimmungen, mit denen sich der Unternehmer das Recht vorbehält, die Grenzen des übertragenen Vertretungsbezirk einseitig zu ändern, zu verkleinern oder den übertragenen Kundenkreis einzuschränken (siehe Änderungsvorbehalt), können unwirksam sein.