Rechtsprechung Konkurrenzverbot

Verstoßen Handelsvertreter gegen das Konkurrenzverbot, sind sie gegenüber dem Prinzipal zur Auskunft und Ersatz des entgangenen Gewinns verpflichtet.

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 26.9.2013 (Az: VII ZR 227/12) einen Handelsvertreter, der während des „noch bestehenden“ Handelsvertretervertrages für ein Konkurrenzunternehmen tätig war, auf Antrag des Unternehmers zur Vorbereitung dessen Anspruchs auf Ersatz des entgangenen Gewinns zur Auskunft verurteilt.