Handelsvertreter

Handelsvertreter im Sinne der §§ 84 ff.HGB, wer als

  • selbstständiger Gewerbetreibender
  • ständig damit betraut ist,
  • für einen anderen Unternehmer
  • Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.

Im Gegensatz zum sogenannten angestellten Reisenden liegt Selbstständigkeit vor, wenn der Handelsvertreter seine Tätigkeit insbesondere hinsichtlich Arbeitsort und Arbeitszeit frei und ohne Weisung des Unternehmers gestalten kann.