Ausgliederung Agenturverhältnis auf anderen Unternehmer u. gesamtschuldnerische Haftung auf Handelsvertreterausgleich
Ein Versicherungsvertreter/ Handelsvertreter hat nach der Entscheidung des BGH (Urteil vom 13.08.2015 – VII ZR 90/14) nicht nur einen Anspruch auf Handelsvertreterausgleich gegenüber dem Unternehmen, das das Agenturverhältnis von einem Unternehmen im Wege der Ausgliederung übernommen hat, sondern auch gegenüber dem übertragenden Unternehmen, das das ursprüngliche Vertragsverhältnis mit dem Handelsvertreter geschlossen hat.