Unternehmer, Pflichten
Den Unternehmer treffen im Handelsvertreterverhältnis nachfolgende Pflichten gegenüber dem Handelsvertreter:
- Pflicht zur (unentgeltlichen) Überlassung von Unterlagen
- Pflicht zu erforderlichen Informationen:
– vorvertragliche Informationspflichten
– Pflicht zur Mitteilung der Annahme oder Ablehnung eines Geschäfts
– Pflicht zur Benachrichtigung über eingeschränkte Verkaufsmöglichkeiten
– Pflicht zur Information über die volle oder teilweise Nichtausführung abgeschlossene Geschäfte mit Begründung
– Pflicht zur Information über qualitative Minderlieferungen
– siehe auch: Informationspflicht - Pflicht zur Unterstützung und Förderung des Handelsvertreters
- Treuepflicht
- Verschwiegenheitspflicht
- Pflicht zum Unterlassen von Wettbewerb bei Übertragung von Exklusivrechten (Alleinvertretungsrecht, Kundenschutz, etc.)
Expertentipp:
Verletzt der Unternehmer seine Informationspflichten, können dem Handelsvertreter daraus Ansprüche auf Schadensersatz entstehen, wenn die Nichtinformation nicht durch die freie Unternehmerentscheidung gerechtfertigt und dem Handelsvertreter durch die Verletzung kausal ein Schaden entstanden ist. Dies kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.