Unternehmer, Pflichten

Den Unternehmer treffen im Handelsvertreterverhältnis nachfolgende Pflichten gegenüber dem Handelsvertreter:

  • Pflicht zur (unentgeltlichen) Ãœberlassung von Unterlagen
  • Pflicht zu erforderlichen Informationen:
    – vorvertragliche Informationspflichten
    – Pflicht zur Mitteilung der Annahme oder Ablehnung eines Geschäfts
    – Pflicht zur Benachrichtigung über eingeschränkte Verkaufsmöglichkeiten
    – Pflicht zur Information über die volle oder teilweise Nichtausführung abgeschlossene Geschäfte mit Begründung
    – Pflicht zur Information über qualitative Minderlieferungen
    – siehe auch: Informationspflicht
  • Pflicht zur Unterstützung und Förderung des Handelsvertreters
  • Treuepflicht
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Pflicht zum Unterlassen von Wettbewerb bei Ãœbertragung von Exklusivrechten (Alleinvertretungsrecht, Kundenschutz, etc.)