Unternehmer, Pflichten
Den Unternehmer treffen im Handelsvertreterverhältnis nachfolgende Pflichten gegenüber dem Handelsvertreter:
- Pflicht zur (unentgeltlichen) Ãœberlassung von Unterlagen
- Pflicht zu erforderlichen Informationen:
– vorvertragliche Informationspflichten
– Pflicht zur Mitteilung der Annahme oder Ablehnung eines Geschäfts
– Pflicht zur Benachrichtigung über eingeschränkte Verkaufsmöglichkeiten
– Pflicht zur Information über die volle oder teilweise Nichtausführung abgeschlossene Geschäfte mit Begründung
– Pflicht zur Information über qualitative Minderlieferungen
– siehe auch: Informationspflicht - Pflicht zur Unterstützung und Förderung des Handelsvertreters
- Treuepflicht
- Verschwiegenheitspflicht
- Pflicht zum Unterlassen von Wettbewerb bei Ãœbertragung von Exklusivrechten (Alleinvertretungsrecht, Kundenschutz, etc.)