Kein Auskunftsanspruch des Vertriebspartners zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs gem. § 89 b HGB?
Das OLG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob einem Vertragshändler ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Lieferanten über die Unternehmervorteile zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach § 89 b HGB zusteht und dies mit Urteil vom 27.01.2017 (Az.: 16 U 171/15) verneint.